I. Allgemeines
Präambel
Die Schule als Einrichtung unserer Gesellschaft hat die Aufgabe, den Schüler:innen Wissen zu vermitteln, die Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern und sie zu mündigen Menschen heranzubilden, die mit Sachverstand kritisch zu denken und verantwortlich zu handeln imstande sind. Um diese Ziele zu erreichen, müssen Lehrkräfte, Schüler:innen und Eltern zusammenwirken. Voraussetzung für diese Zusammenarbeit sind Kooperationsbereitschaft, gegenseitige Rücksichtnahme und die Einsicht in die Notwendigkeit, dass für alle Angehörigen der Schulgemeinde die folgende Schulordnung gelten muss. Die Schulordnung ist Grundlage für ein harmonisches Miteinander sowie ein gutes Arbeits- und Lernklima und lehnt Gewalt in jeglicher Form ab.
II. Besucherordnung
a) Besucher der Schule müssen sich im Sekretariat anmelden.
b) Sie haben sich genauso wie alle anderen Mitglieder der Schulgemeinde an die Schulordnung zu halten.
c) Bei Missachtung der Schulordnung ist mit Hausverbot und/oder einer Anzeige zu rechnen.
III. Verhalten
a) Alle Mitglieder:innen der Schulgemeinde gehen freundlich und hilfsbereit miteinander um.
b) Sie nehmen Rücksicht auf andere.
c) Sie achten die Rechte und das Eigentum anderer.
d) Sie beleidigen niemanden und achten auf ihre Wortwahl.
e) Sie tun nichts, was anderen schadet, und schauen nicht weg, wenn jemand Hilfe braucht.
f) Das Mitbringen jeglicher Waffen ist nicht erlaubt.
IV. Hausordnung
a) (1) Der pflegliche und angemessene Umgang mit Schulmobiliar und Schulräumen sowie mit dem Eigentum anderer Personen wird vorausgesetzt.
(2) Dieses schließt den Umgang mit der Aula ein, für dessen Ordnung ein von der Schülerschaft organisierter Auladienst vorgesehen ist.
(3) Einzelne oder Gruppen müssen die Räume, die sie benutzt haben, so verlassen, dass die nächsten Benutzer diese Räume nicht erst in Ordnung bringen müssen.
(4) Bei Verschmutzung oder Beschädigung von Räumen, Lehr- und Lernmitteln oder Eigentum anderer muss der Betreffende für den Schaden aufkommen.
b) Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und anderen Drogen auf dem Schulgelände sind strengstens untersagt.
c) (1) Das Parken auf dem Schulhof und dem Hof des „Haus des Handwerks” ist untersagt.
(2) Fahrzeuge mit einer schriftlichen Parkerlaubnis dürfen auf dem Lehrerparkplatz parken.
d) (1) Fahrräder werden an den Fahrradständern auf dem Schulhof abgestellt.
(2) Um andere Personen nicht zu gefährden, dürfen Fahrräder nur geschoben und nicht gefahren werden.
(3) Inlineskates, Roller, Skateboards und Ähnliches dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
e) Fachräume dürfen nur unter Aufsicht oder mit Erlaubnis einer Lehrkraft betreten werden.
V. Unterrichts- und Pausenregelung
a) Schüler:innen stehen ab 07.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn die Aula und ab 07.45 Uhr die Klassenräume, der Zugang zu den Spinden und zum Kopierer zur Verfügung.
b) (1) Um konzentriert arbeiten zu können, beginnt der Unterricht pünktlich.
(2) Um die Entspannungsphasen gut nutzen zu können, wird darum gebeten, den Unterricht pünktlich zu beenden, dennoch schließt der Lehrer den Unterricht.
c) (1) Wegen des Versicherungsschutzes ist es der Unter- und Mittelstufe während der regulären Unterrichtszeit nicht gestattet, das Schulgelände zu verlassen.
(2) Die Raumwechsel zum „Haus des Handwerks” und zu den Turnhallen sind davon auszuschließen, ebenso im schriftlich beantragten Einzelfall (z.B. Arztbesuche).
(3) Schülern der Oberstufe ist es freigestellt, die Schule in Zwischenstunden und in den Pausen zu verlassen. In diesen Fällen entfällt der Versicherungsschutz der Schule.
d) (1) In den Pausen gehen alle Schüler:innen der Unter- und Mittelstufe in den Pausenhof.
(2) Während der Regenpause können sie sich im Gebäude und in den Gängen aufhalten.
(3) Im „Haus des Handwerks” dürfen die Schüler:innen generell auch in den Pausen in den Räumen bleiben.
(4) Die Aula steht zwischen 08.00 und 11.30 Uhr vorwiegend der Oberstufe als Arbeits- und Aufenthaltsbereich zur Verfügung.
e) Das Essen und Trinken ist nur in Rücksprache mit der Lehrkraft erlaubt. Kaugummikauen im Unterricht ist verboten.
f) Das Ballspielen auf dem Schulhof ist nur mit Soft- und (Tisch-)Tennisbällen erlaubt.
g) Das Werfen von Schneebällen, Steinen, Kastanien etc. ist verboten.
a) Die Mediathek steht allen Mitglieder:innen der Schulgemeinde für schulische Recherchen oder schulische Arbeiten zur Verfügung.
b) Während der Schulzeit sind elektronische Geräte, die der Unterhaltung dienen (Handys, Smartphones, MP3-Player etc.), auszuschalten. In Notfällen oder nach Absprache mit Lehrkräften ist eine Nutzung gestattet.
VII. Unterrichts- und Pausenzeiten
07:55 Uhr 1. Stunde
08:40 Uhr 2. Stunde
09:25 Uhr Pause
09:45 Uhr 3. Stunde
10:30 Uhr 4. Stunde
11:15 Uhr Pause
11:35 Uhr 5. Stunde
12:20 Uhr 6. Stunde bzw. Mittagspause
13:05 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr 8. Stunde
14:45 Uhr 9. Stunde
15:40 Uhr 10. Stunde
16:25 Uhr 11. Stunde
17:15 Uhr 12. Stunde
VIII. Öffnungszeiten
Sekretariat:
Montag bis Freitag 07:30 – 14:00 Uhr
Schulbücherei:
Montag bis Freitag 09:00 – 15:30 Uhr
Mensa/Cafeteria:
Montag bis Freitag 07:45 – 14:00 Uhr
(Mittagessen 11:20 – 14:00 Uhr)
Mediathek:
Montag bis Donnerstag 09:15 – 15:00 Uhr
Freitag 09:15 – 13:05 Uhr
Handyordnung
1. Die Nutzung von Mobilgeräten1 für die Sekundarstufe I (derzeit Klassen 5-9) ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen: Lehrkräfte erlauben die Nutzung explizit im Unterricht zu unterrichtsdienlichen oder erzieherischen Zwecken. In ganz dringenden Fällen kann das Handy benutzt werden, um Erziehungsberechtigte zu kontaktieren, allerdings ebenfalls nur nach Erlaubnis durch und in Gegenwart einer Lehrkraft. Die Lehrkraft kann entscheiden, dass vor der Stunde oder vor einer Leistungskontrolle alle Mobilgeräte abgegeben werden. Trägt ein/e Schüler:in danach noch ein Mobilgerät bei sich, wird dies in der Leistungskontrolle als Täuschungsversuch gewertet.
_________________________________________________
1 Darunter sind Smartphones, klassische Handys, Tablets, Smartwatches etc. zu verstehen
___________________________________________________________
2. Die Oberstufenschüler:innen (E- und Q-Phase) dürfen Mobilgeräte nur in bestimmten Situationen bzw. Räumen nutzen:
– in dem Oberstufenraum A16 ganztägig
– während der Mittagspause in dem für die Oberstufe reservierten Raum (A05).
Grundsätzlich sollen die Mobilgeräte nicht von den OberstufenschülerInnen „vor“ den Schüler:innen der Sekundarstufe I genutzt werden. Während der Unterrichtszeit (im Klassenraum oder z.B. bei Toilettengängen) ist die Nutzung untersagt, außer die Lehrkraft erlaubt dies explizit. Vor einer Klausur werden alle Mobilgeräte abgegeben. Trägt ein/e Schüler:in danach noch ein Mobilgerät bei sich, wird dies als Täuschungsversuch gewertet.
Begründung: Schüler:innen der Oberstufe können schon besser die Probleme und Gefahren bei der Nutzung von Mobilgeräten einschätzen. Auf der anderen Seite soll den Schüler:innen der Sek. I die unterschiedliche Regelung nicht stetig „vor Augen geführt werden“.
Übersicht für die Sekundarstufe II:
Oberstufenraum A16 | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt |
Oberstufenraum Mittagspause A05 | Erlaubt | Keine Nutzung als Oberstufenraum | Keine Nutzung als Oberstufenraum |
restliches Schulgelände, Klassenräume | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
3. Maßnahmen bei Zuwiderhandlung:
Einziehen des Handys durch Lehrkräfte
– 1. Verstoß: Abholung durch die Erziehungsberechtigten nach der 6. Std.
und Eintragung in die Akte
– 2. Verstoß: Abholung durch die Erziehungsberechtigten, schriftliche
Missbilligung und Gespräch mit Eltern und betroffenem/r Schüler:in zur
Festsetzung der weiteren Verfahrensweise.
4. Alle Formen von Verunglimpfung, Beleidigung etc. oder Film- oder
Tonaufnahmen ohne Genehmigung der betroffenen Personen können zu strafrechtlicher und zivilrechtlicher Verfolgung führen.