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„Wie kein anderes Schulfach fragt der Religionsunterricht auf der Grundlage reflektierter Tradition nach dem Ganzen und nach dem Sinn des menschlichen Lebens und der Welt.“1 Er „leistet einen eigenständigen und unersetzlichen Beitrag zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und zur Identitätsfindung und Lebensbewältigung junger Menschen“. 2 Junge Menschen sollen ein freies, selbstbestimmtes Verhältnis zu Religion und Glauben gewinnen. Religionsmündigkeit umfasst sowohl die Zustimmungsfähigkeit zu Bekenntnis und Lehre der eigenen Religion als auch Zugang zu der konkreten Lebensform der eigenen Bekenntnisgemeinschaft, die sich ausdrückt in Liturgie, Ethos, Diakonie und Tradition. 3
Es geht auch in diesem Fach um den Erwerb von Kompetenzen. Im Fach katholische Religion „werden mit Kompetenzen die Fähigkeiten und die ihnen zugrunde liegenden Wissensbestände bezeichnet, die für einen sachgemäßen Umgang mit dem christlichen Glauben, anderen Religionen und der eigenen Religiosität notwendig sind. Sie dienen gemeinsam dem Erwerb persönlicher religiöser Orientierungsfähigkeit.“ 4 Es geht daher „nicht nur um ein Bescheidwissen über Religion und Glaube, sondern immer auch um die Ermöglichung von Religion und Glaube selbst“. 5
Christlicher Glaube erschließt sich den Lernenden in Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und Überzeugungen sowie mit den Erfahrungen und Überzeugungen anderer. Hierfür ist eine Kenntnis der Sichtweisen anderer Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen, die Perspektive anderer Fächer und Wissenschaften sowie die Perspektive von Kunst, Kultur und Medien bedeutsam. Dies erfordert die „Bereitschaft und Fähigkeit, die eigene Perspektive als begrenzte zu erkennen, aus der Perspektive anderer sehen zu lernen und neue Perspektiven dazuzugewinnen“. 6
An der Augustinerschule wird versucht im Fach Katholische Religion diesen Anspruch auf der Grundlage des Lehrplanes des Hessischen Kultusministeriums umzusetzen.
Das Fach Katholische Religion wird durchgängig in allen Jahrgangsstufen zweistündig unterrichtet – in der gymnasialen Oberstufe in den Jahrgangsstufen 11-13, im Rahmen von G8 in den Jahrgangsstufen 10-12 als Grundkurs. Das Fach Katholische Religion gehört zum Aufgabenfeld II (gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld – Geschichte, Erdkunde, Politik & Wirtschaft, Ethik, Katholische Religion, Evangelische Religion) und kann im Abitur gewählt werden als:
- drittes Prüfungsfach (schriftlich),
- viertes Prüfungsfach (mündlich) oder als
- fünftes Prüfungsfach (mündlich oder Präsentation).
Fachschaft Katholische Religion
- Herr Langer (Fachsprecher)
- Herr Wiesner
1 Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Der Religionsunterricht in der Schule, 1976, S. 140 (2.5.1).
2Die bildende Kraft des Religionsunterrichts. Zur Konfessionalität des katholischen Religionsunterrichts, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1996, S.76.
3Vgl. Die bildende Kraft des Religionsunterrichts, S. 52. Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Der Religionsunterricht in der Schule, 1976, S. 140 (2.5.1).
4 Die deutschen Bischöfe, Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in den Jahrgangsstufen 5–10 / Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss), hg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Die deutschen Bischöfe 78), Bonn 2004,13.
5 Der Religionsunterricht in der Schule. Ein Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1974), in: Arbeitshilfe 66, hg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1998, 2.5.3.
6Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, hg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Die deutschen Bischöfe 80), Bonn 2005, 29.